Wollter
Thriller-Drama nach wahren Begebenheiten
Über den Tatsachen-Roman
Die Erlebnisse eines 16jährigen Schülers in der DDR, der aus politischen Gründen zu mehreren Jahren Haft verurteilt, inhaftiert und viele Monate in verschärfter Einzelhaft verbringen musste, sind Grundlage dieser spannenden wie auch ereignisreichen und dramatischen Geschichte des Romanhelden Wollter, der nach der Haft mit 18 Jahren gegen seinen Willen aus der DDR ausgebürgert und in die BRD abgeschoben wird. Wollter, der mit den Verhältnissen in der BRD nicht vertraut ist, der dort keine Verwandten oder Bekannte hat und dem weder Behörden noch Organisationen helfend unter die Arme greifen, findet nur Anschluss zum kriminellen Milieu. Er wird verhaftet und kann - sarkastisch gesagt - nun Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen DDR-Knast und BRD-Strafvollzug am eigenen Leibe erleben.
Der erfolgreiche Roman Wollter ist ein rasanter Thriller, dessen Haupthandlungen sich in der Zeit von Mitte der 1970er Jahre bis Ende der 1980er Jahre ereigneten.
Wollter
Thriller-Drama von
Olaf W. Fichte
Wollter: Vierunddreißigster Teil
Zwischen meinen Aussagen und den Ermittlungen der Polizei gab es nicht eine Abweichung. Warum jetzt noch mit aller Gewalt in offenen Wunden herumstochern? Das bringt keinem was. Dem Alzheimer da vorn am allerwenigstem.
Um Fassung ringend stellte ich nach der Befragung durch das Gericht Herrn Niedermann einige Fragen bezüglich seiner Aussagen vor Gericht. Einen erheblichen Teil seiner Angaben sah ich durch die Ermittlungen der Polizei widerlegt.
Zu meinem Erstaunen, nein, eigentlich erstaunte es mich überhaupt nicht, ging nicht der Gefragte, sondern der Vorsitzende darauf ein und blockte jede meiner Fragen mit „Das ist uns bereits bekannt.“ oder „Das interessiert doch niemanden.“ ab. Ich nickte blöd und nahm es nunmehr als gegeben hin. Resigniert lehnte ich mich zurück. Von anderer Seite folgten keine weiteren Fragen.
„Dann kommen wir jetzt zu der Zeugin Rindringer. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Aussage der Zeugin, Frau Rindringer, weitgehend bekannt ist und deshalb auf eine neuerliche Vernehmung verzichtet werden kann. Sind Sie, Frau Staatsanwältin, anderer Meinung?“
„Nein. Die Staatsanwaltschaft kann auf eine erneute Vernehmung der Zeugin verzichten“, sagte die Staatsanwältin von oben herab, wo sie thronte wie der Sultan von ... Quatsch! Dem Namen nach ist das ja ne Die. Dann also Sultanine?
„Und Sie, Frau Rechtsanwältin?“
„Wir verzichten ebenfalls.“
„Nein!“, rief ich so laut, dass ich selbst erschrak und einen Augenblick vergaß, weshalb ich mich erhob. „Ich möchte, dass sie hier in der Hauptverhandlung vernommen wird! Sie kann meine Aussagen bestätigen!“
Meinen Zwischenruf mit einer Handbewegung beiseite wischend, blickte der Vorsitzende auf seine Armbanduhr.
„Jetzt ist es zwölf Uhr. Wir unterbrechen die Verhandlung bis dreizehn Uhr dreißig.“
Staatsanwältin und Radophil traten an den Richtertisch. Beim Hinausgehen schnappte ich Wortfetzen auf. Sie sprachen mit dem Vorsitzenden über die Waffe.
Mich brachte man wieder in den Keller, wo mir ein spärliches Mahl in einer Plastikschüssel serviert wurde. Es könnte sich dabei um Linseneintopf mit Bauchspeck gehandelt haben. Jedenfalls dem Geruch und der Farben nach. Aber ganz sicher war ich mir nicht.
Die Verhandlung wurde pünktlich mit den Aussagen des Kripomannes sowie denen der Gutachter fortgesetzt. Bei den Ausführungen des Bullen hielt ich mich zurück. Desgleichen bei Stricker. Doch dann, kaum setzte Radophil an, aus seinem Gutachten zu zitieren, hielt mich nichts mehr. Ich sprang auf, zeigte mit dem rechten Zeigefinger auf ihn und brüllte wie am Spieß: „Was soll dieses Stück verlogenes Papier?! Das gesamte Gutachten ist ...“
„Mäßigen Sie sich, sonst muss ich Sie von der Verhandlung ausschließen“, wies mich einmal mehr der Vorsitzende zurecht.
Doch ich war in Fahrt. Ich hätte zur Toilette gehen sollen. Auf meiner Blase lastete ein eigenartiger Druck. Nichts konnte mich jetzt noch stoppen. Auch nicht Radophils Mienenspiel, das mich wie irgendetwas furchtbar hartes, vor allem aber tödliches treffen sollte.
„Wann schreiben Sie denn Ihre Gutachten?! Bevor oder nachdem Sie den Probanden sprechen?!“
„Diese Frage ist eine Unverschämtheit! Ich lasse sie nicht zu! Noch so eine Bemerkung, und Sie fliegen hochkant aus dem Saal! Das lasse ich mir von Leuten wie Ihnen nicht bieten!“, schrie Hoßt seinerseits los.
„Selbstverständlich danach“, antwortete Radophil gelassen.
„Warum trägt dann dieses Klopapier ein Datum von Mitte April, obwohl ich erstmals Anfang Mai bei Ihnen war?!“
Mir stand Schweiß auf der Stirn. Meine Stimme zitterte ebenso wie meine Hände. Mein Magen zog sich zusammen. Und ich musste pinkeln.
Plötzliche Stille im Saal. Richter, Staatsanwältin, Rechtsanwältin und Gutachter schmökerten sich durch die vor ihnen liegenden Kopien des Gutachtens.
„Das tut mir leid. Da ist uns ein Schreibfehler unterlaufen.“ Radophil blieb unbeeindruckt. Er sprach es, als bestelle er in der Bahnhofskneipe ein Bier.
„Ein Schreibfehler? Ümbük! Und nicht weiter schlimm? Soso. Klar, selbst bricht man sich ja nichts, wenn man einen anderen aus dem Fenster wirft. Wenn das ein Schreibfehler ist, dann sitze ich wegen eines verdammten Orientierungsfehlers hier. Kann ich jetzt nach Hause?“
Noch immer stand ich eingeklemmt zwischen Stuhl und Tisch. Auch mein Tonfall hatte sich nicht wesentlich verändert. Ich fühlte mich gut. Unheimlich gut und zu allem entschlossen.
„Sind sie jetzt fertig?“, brach der Vorsitzende die eingetretene Stille.
„Natürlich nicht! Das Gutachten ist in beinahe allem, was mich betrifft, erstunken und erlogen!“
„Jetzt reicht es aber!“, erhob Richter Hoßt abermals seine Stimme und winkte ab, als wolle er nun zu einem anderen Thema übergehen.
„Was meinen Sie damit?“, übernahm erstmals ein Schöffe das Wort. Ein unscheinbares, blasses, müdes Pferdegesicht mit ausgedünnter blonder Mähne, das mir sofort sympathisch war.
Dankend nickte ich ihm zu.
„Ich kann hier zwar nicht beweisen, dass sich die Gutachter große Teile meines Lebenslaufs und meiner angeblichen Aussagen zur Tat aus den Fingern gesogen haben, aber eines ist sicher: Sie schrieben kein Gutachten, sondern eine Vorverurteilung. Nur ein Beispiel möchte ich nennen. Ich könnte aber, wenn Sie mir einen Moment lang ein Gutachten zur Verfügung stellen, noch einige andere nachschieben. Der Zeugin, auf deren Aussage hier alle verzichtet haben, wurden in diesem Gutachten Worte in den Mund gelegt, die sie bei keiner Vernehmung ausgesagt hatte. Ginge es nämlich nach denen da, hätte mich diese Frau gesehen, wie ich all das angeblich geklaute Zeugs auf der Rücksitzbank des Audi verstaute, bevor ich mich in den Wagen setzte. Dem aber war nicht so. Ganz elegant wird sie auf diese Weise nicht mehr meine Entlastungs-, sondern zur Belastungszeugin! Die Wahrheit ist: Die Zeugin sah, dass ich nichts bei mir trug. Und in ein Auto stieg ich auch nicht. Bitte glauben Sie mir, ich habe das blöde Auto nicht. Ich kann doch nicht mal Auto fahren. Ich würde es Herrn Niedermann sofort vor die Tür stellen, wenn ich es hätte und fahren könnte. Glauben Sie mir – Bitte! Und für die wundersame Geldvermehrung habe ich auch keine Erklärung. Ja, ich habe vieles getan, was ich hätte besser lassen sollen, aber gestohlen habe ich wirklich nur ein Handtuch. Ein Handtuch, kein Stück mehr.“
Erschöpft, durchgeschwitzt und mit ausgetrocknetem Mund ließ ich mich nach hinten auf meinen Stuhl fallen.
Erneutes Schweigen; erneutes blättern in den Unterlagen und ein erneutes – fern von jeder wahrnehmbaren Aufrichtigkeit – Bedauern Radophils.
„Der Angeklagte hat Recht. Es tut mir leid.“
Meine Absicht, den Gutachter in seiner Glaubwürdigkeit zu erschüttern, scheiterte kläglich. Was ich auch einwarf, ich bewerkstelligte es nicht, sein Gutachten, als das darzustellen, was es für mich war: Dreck, der in den Mülleimer gehörte. Stattdessen brachte ich den Vorsitzenden so weit gegen mich auf, dass dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Gutachter in Schutz nahm und mir mit dem Ausschluss von der Verhandlung drohte.
Auch die sich anschließenden Plädoyers vermochten es nicht, mich aus dem lethargischen Zustand, in den ich nach meinem Angriff auf den Gutachter fiel, herauszuholen.
„Er kann von Glück sagen, dass er vor keine Schwurkammer kam. Es liegt ein eindeutiger Fall von schwerem Raub vor. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Strafe von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Ich beantrage die Hälfte – also acht Jahre Freiheitsentzug“, schloss die Staatsanwältin.
Schrecklich nett von dir. Sag doch, dass du mich füsilieren willst. Oder soll ich dir erst die Brust zeigen?!
„Es liegt kein schwerer Raub vor, sondern räuberische Erpressung“, hakte Jamon ein. „Ich beantrage eine milde Strafe.“
Aus diesen beiden Sätzen bestand ihr gesamtes Plädoyer. Zählt man noch den Satz hinzu, der meine Entlastungszeugin ablehnte, so sprach sie während der viereinhalbstündigen Verhandlung exakt drei Stummelsätze. Jamon, Jamon – was, wenn ich dir den Stecker ziehe?
Wenig später, das Zifferblatt meiner für drei Koffer erstandenen Uhr mit schickem Edelstahlarmband zeigte halb vier, schloss der Vorsitzende die Verhandlung.
„Das war’s“, verabschiedete ich mich mit einem Kopfnicken von meiner Anwältin.
Bevor ich aus dem Saal geführte wurde, hielt ich dann doch noch einmal inne. Mit einem Ruck drehte ich mich ihr zu.
„Noch eines, Frau Jamon“, rief ich laut genug, dass es auch der Vorsitzende hören musste, „Ob nun schwerer Raub oder räuberische Erpressung – im Strafmaß nimmt sich das nichts. In beiden Fällen sind fünf bis fünfzehn Jahre angesagt, wenn mich nicht alles täuscht. Jemanden aus dem Verkehr zu ziehen, kann man durchaus auch ein bisschen eleganter formulieren. Schönen Tag noch!“
Nahezu ein Jahr hatte ich Zeit, mich auf diesen Tag, den Tag der Verkündung des Urteils vorzubereiten. Und so ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass ich diesen Tag beinahe ohne äußerlich erkennbare Gefühlsregungen über mich ergehen ließ. Im Inneren tobte wahrlich ein Orkan, doch äußerlich blieb ich cooler als cool, ja, ich möchte sagen, überaus gelangweilt.
Natürlich hätte ich, wie so viele andere, ohne weiteres in Tränen ausbrechen können. Irgendwie war mir schon danach. Doch so viel Genugtuung wollte ich der Staatsanwältin und all den anderen nun doch nicht verschaffen. Zudem käme dieser Schritt einer Selbstkasteiung gleich. Und darauf stand ich nun wirklich nicht.
Davon abgesehen hat sich nach monatelanger Haft jeder mit seinem zu erwartenden Urteilsspruch und dem damit verbundenen Schicksal längst abgefunden. Wer vor Gericht auch nur eine Träne vergoss, um so seine angebliche Reue demonstrativ heraushängen zu lassen, war ganz einfach ein ekelhafter, aber – meine Hochachtung! – verteufelt guter Schauspieler. Solcherart Ambitionen waren mir fremd, auch wenn die Kunst des Schauspielerns das Strafmaß erheblich drückte.
Am Morgen vor der Urteilsverkündung reichte mir beim Aufschluss der Schließer einen kleinen grünen Briefumschlag. Der Nachtdienst habe es am Abend zuvor versäumt, ihn mir auszuhändigen, als ich von Gericht kam.
Zögerlich griff ich nach dem Brief. Ich war aufgeregt. Und auch etwas unsicher. Es war meine erste private Post. Ein schönes Gefühl. So warm. Es gab also doch jemanden, der an mich dachte. Drei Monate war er alt; und er war offen. Die Zensur wird ihn geöffnet haben. Auf der Rückseite stand „Von Luis“ – mehr nicht. Kein Ort, keine Straße.
Ich stand neben der Toilette, nahm den Bogen hellblaues Papier aus dem Umschlag, entfaltete ihn und las. Es gehe ihm gut, er verdiene eine Stange Geld und genieße das Nachtleben.
Das glaube ich dir sogar. Aber sag, wem hast du Zombie das billige Briefpapier geklaut?
Er arbeite in der Madrider Calle Fortuny 8. Dacht ich mir schon. Kennt doch jeder. Die Straße, wenn es denn eine Straße war, schrieb er noch mal oben rechts auf das Blatt. Warum tat er das? Brust! Ist seine Birne. Etwas überragend Seriöses wird es sowieso nicht sein. Vielleicht ein Puff, und er spült und trocknet Pariser.
Ich faltete den Bogen wieder so zusammen wie ich ihn dem Umschlag entnahm, legte ihn auf den Umschlag und zerriss beides in viele ganz, ganz kleine Schnipsel. Schwingend schneiten sie ins Becken. Ich sah ihnen nach, wartete geduldig, bis auch der letzte seinen Platz fand und spülte kräftig durch.
Noch während das Wasser tosend durchs Porzellan rauschte, stieß ich die Tür auf und trat hinaus auf den Stationsflur. Von meinem Zimmer verabschiedete ich mich diesmal nicht.
Kurz nach neun betrat ich den Sitzungssaal.
„Grüß Gott, Herr Wollter!“ Überraschenderweise hielt mir Frau Jamon ihre Rechte entgegen. „Und – was nehmen wir an?“
Ich ließ die Hand in der Luft stehen und fragte verwundert zurück: „Wie – was nehmen wir an?“
„Ich würde sagen, alles bis zu sechs Jahren können wir annehmen. Das ist gerechtfertigt.“
Die merkt ja wohl gar nichts mehr.
„Ich habe den Verdacht, einem von uns bekommt die Luft hier drinnen nicht. Ist aber auch stickig. Jede Stunde, die die Grenze von dreieinhalb Jahren überschreitet, ist reif für Karlsruhe.“
„Erklären Sie doch bitte, nur der Form halber,“, unterbrach Richter Hoßt, der sich zu uns gesellt hatte, „der Frau Staatsanwältin, dass Sie mit der Beschlagnahme Ihrer Munition einverstanden sind.“

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